Rechtsprechung
BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 2.13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 1 Nr 4 PolG BW, § 99 Abs 1 S 2 VwGO, § 99 Abs 2 S 6 VwGO
Differenzierende Bewertung der Geheimhaltungsbedürftigkeit bei inhaltlichem Zusammenhang
- Wolters Kluwer
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Einsatzes eines Polizeibeamten gegen die sog. "linke Szene" als Verdeckter Ermittler
- rewis.io
Differenzierende Bewertung der Geheimhaltungsbedürftigkeit bei inhaltlichem Zusammenhang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Einsatzes eines Polizeibeamten gegen die sog. "linke Szene" als Verdeckter Ermittler
- rechtsportal.de
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Einsatzes eines Polizeibeamten gegen die sog. "linke Szene" als Verdeckter Ermittler
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2013 - 14 S 934/12
- BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 2.13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 2.13
b) Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs hat unter zutreffender Bezugnahme auf die bereits in der Sperrerklärung dargelegten einschlägigen rechtlichen Maßstäbe ausgeführt, dass für den überwiegenden Teil der vom Verwaltungsgericht angeforderten Akten die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Verweigerungsgrunds nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 bzw. Alt. 3 VwGO, nämlich Nachteile für das Wohl des Landes durch Beeinträchtigung der Arbeit der Sicherheitsbehörden und wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit bei personenbezogenen Daten, gegeben sind (…siehe etwa Beschlüsse vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - juris Rn. 4, 10, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 14…, vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 6 ff. …sowie vom 9. März 2010 - BVerwG 20 F 16.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57 Rn. 7). - BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06
Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 2.13
b) Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs hat unter zutreffender Bezugnahme auf die bereits in der Sperrerklärung dargelegten einschlägigen rechtlichen Maßstäbe ausgeführt, dass für den überwiegenden Teil der vom Verwaltungsgericht angeforderten Akten die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Verweigerungsgrunds nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 bzw. Alt. 3 VwGO, nämlich Nachteile für das Wohl des Landes durch Beeinträchtigung der Arbeit der Sicherheitsbehörden und wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit bei personenbezogenen Daten, gegeben sind (…siehe etwa Beschlüsse vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - juris Rn. 4, 10…, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 14, vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 6 ff. …sowie vom 9. März 2010 - BVerwG 20 F 16.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57 Rn. 7). - BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12
Anforderungen an den Informantenschutz
Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 2.13
b) Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs hat unter zutreffender Bezugnahme auf die bereits in der Sperrerklärung dargelegten einschlägigen rechtlichen Maßstäbe ausgeführt, dass für den überwiegenden Teil der vom Verwaltungsgericht angeforderten Akten die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Verweigerungsgrunds nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 bzw. Alt. 3 VwGO, nämlich Nachteile für das Wohl des Landes durch Beeinträchtigung der Arbeit der Sicherheitsbehörden und wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit bei personenbezogenen Daten, gegeben sind (siehe etwa Beschlüsse vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - juris Rn. 4, 10…, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 14…, vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 6 ff. …sowie vom 9. März 2010 - BVerwG 20 F 16.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57 Rn. 7). - BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 16.09
In-camera-Verfahren; Prüfungsmaßstab
Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 2.13
b) Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs hat unter zutreffender Bezugnahme auf die bereits in der Sperrerklärung dargelegten einschlägigen rechtlichen Maßstäbe ausgeführt, dass für den überwiegenden Teil der vom Verwaltungsgericht angeforderten Akten die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Verweigerungsgrunds nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 bzw. Alt. 3 VwGO, nämlich Nachteile für das Wohl des Landes durch Beeinträchtigung der Arbeit der Sicherheitsbehörden und wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit bei personenbezogenen Daten, gegeben sind (…siehe etwa Beschlüsse vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - juris Rn. 4, 10…, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 14…, vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 6 ff. sowie vom 9. März 2010 - BVerwG 20 F 16.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57 Rn. 7). - BVerwG, 03.06.2013 - 20 F 9.13
Anspruch eines Journalisten auf Auskunft über die Höhe der Gesamtkosten für die …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 2.13
Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (vgl. zuletzt Beschluss vom 3. Juni 2013 - BVerwG 20 F 9.13 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2113/11
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer verdeckten Ermittlung; Datenerhebung über …
Auf die Beschwerde des Klägers stellte das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20.02.2014 - 20 F 2.13 - die Rechtswidrigkeit der Verweigerung der Vorlage weiterer, im einzelnen benannter Aktenseiten fest und wies die Beschwerde im Übrigen zurück.